Mit dieser Funktion können Sie Ihre Buchungen mit den Buchungen, vom DEP 131 kontrollieren.
Das Datenerfassungsprotokoll gem. § 131 BAO (kurz: DEP 131) zeichnet alle Vorgänge auf, die an der Registrierkasse durchgeführt werden. Dieses Protokoll wird von der Finanzverwaltung oft bei Betriebsprüfungen herangezogen, um
auffällige Vorgänge besser nachvollziehen zu können. Jeder Registrierkassenanwender muss gewährleisten, dass seine Software ein DEP 131 mitschreibt. Unser Programm erzeugt jeden Tag eine Textdatei im Ordner Neumayr, welches
den Voraussetzungen gem. § 131 BAO entspricht.
Normalerweise sollten alle Buchungen mit dem Inhalt im DEP 131 übereinstimmen.
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