In diesem Fenster werden Dokumente für Anwendung und Abgabe gedruckt und die Bar- und Kartenzahlungen erledigt.
Der Text ist noch unvollständig und enthält jetzt nur jene Bereiche, zu denen es Fragen gibt.
Tasten mit der Aufschrift N
Voraussetzungen
Dieser Bereich gehört zur Registrierkassenfunktion.
Betrifft die Ausnahmefunkton 'Mobile Gruppen', zu der auch Tierärzte im Außeneinsatz (also nicht in der Ordination anwendbar) gehören.
Diese kleinen Tasten gibt es neben den Tasten Barzahlung und Bankomat.
Nur am Hauptrechner sichtbar.
Damit wird das Nachtragen von Bar- oder Kartenzahlungen laut Registrierkassenverordnung erledigt.
Normaler Ablauf
Ein Computer mit Registrierkassenfunktion ist nicht mit.
Also entweder man hat gar keinen Computer mit,
oder die Registrierkasse existiert nur am Hauptrechner in der Ordination.
Behandlung findet außerhalb der Ordination statt (beim Kunden zuhause, im Stall, auf der Weide, ...)
Tierbesitzer bezahlt sofort bar oder mit Karte.
Es muss dann mit der Hand eine Quittung geschrieben werden (Belegerteilungspflicht).
Bei nächster Gelegenheit ist der Umsatz dann mit der N-Taste in die Registrierkasse einzutragen.
Wenn der Computer gar nicht mit war, wird die Behandlung jetzt eingetragen und zum Abrechnen statt der großen Taste (Barzahlung/Bankomat) die daneben liegende N-Taste gedrückt.
Falls die Behandlung schon erfasst wurde, aber mangels Registrierkasse nicht abgerechnet werden konnte: Nach der Synchronisation ist die Behandlung am Hauptrechner, es fehlt dann nur noch der Klick auf die N-Taste zum Abrechnen.
Mit dem Klick auf die N-Taste erscheint noch eine Eingabemöglichkeit für die Nummer des handschriftlichen Beleges.
Zum Abrechnen dann in diesem kleinen Rahmen bestätigen.
Anders, als bei der normalen Abrechnung kommt mit der N-Taste kein Zettel mehr aus dem Drucker, weil die Quittung dem Kunden bereits handschriftlich gegeben wurde.
Bitte um Übermittlung von Fragen zu dieser Seite per E-Mail-Nachricht. Damit die Anleitung, orientiert an den Fragen, ausgebaut werden kann.
Erstellt von Andreas Neumayr am 22. April 2023.