Einzeleinzug
Beschreibung und Anleitung

Einzeleinzug nennen wir im Praxisprogramm jene Art des Bankeinzugs, bei dem die Kunden für jeden einzelnen Einzug einen Zettel unterschreiben müssen. Diese Zettel werden ausgedruckt um sie gleich zur Unterschrift vorlegen zu können.


Einstellungen

    Bitte beachten: Arbeiten Sie am Hauptrechner, weil Formulare nur am Hauptrechner definiert werden können:

  1. 'Einstellung-Formulare definieren' öffnen.
  2. Das Formular 'Rechnung Bankeinzug' auswählen.
  3. Kontrollieren und eventuell korrigieren und mit F3 ein leeres Formular drucken.
  4. Die Möglichkeit, den Einzeleinzug überhaupt zu verwenden, muss auf jedem Rechner separat eingestellt werden:

  5. Einstellung-Optionen
  6. In der Karteikarte 'Rechnung' ist am unteren Rand ein Haken bei 'Einzeleinzug' zu setzen.
  7. In der Karteikarte 'Bankeinzug' alle Felder ausfüllen.
  8. Vor dem Weitermachen das Optionen-Fenster schießen.
  9. Die Anzahl der gedruckten Zettel wird auch für jeden Rechner separat eingestellt. Und zwar in 'Rechnungen-Rechnungen schreiben'.

Vorgangsweise

  1. Ganz normal die Behandlungen erfassen, speichern und das Abrechnungsfenster öffnen.
  2. Im Abrechnungsfenster enthält jetzt eine zusätzliche Taste mit der Aufschrift 'Einzeleinzug'. Diese betätigen wenn der Betrag eingezogen werden soll.
  3. Einige Tage später:

  4. Geld einziehen.
    1. Das Fenster 'offene Rechnungen' öffnen.
    2. Alle Rechnungen markieren, die eingezogen werden sollen.
    3. Sind alle Rechnungen markiert, oben auf die Taste Bankeinzug klicken.
    4. Es erscheint eine Meldung über die Datei die erstellt wurde, wie sie heißt und wo sie liegt.
    5. Mit Ja bestätigen, wenn eine Liste mit dem Inhalt der Datei gedruckt werden soll.
    6. Dann erscheint noch ein Hinweis auf das Buchen der Einzüge.
  5. Rechnung als bezahlt buchen.


Bitte um Übermittlung von Fragen zu dieser Seite per E-Mail-Nachricht. Damit die Anleitung, orientiert an den Fragen, ausgebaut werden kann.

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Erstellt von Andreas Neumayr am 7. August 2019, geändert am 24. September von Michael Neumayr.