Null- oder Jahresbeleg erstellen und an das Finanzamt schicken
Beschreibung und Anleitung


Als Anwender einer Registrierkasse im Sinne des § 131b BAO, unterliegen Sie in Österreich den Regelungen der Registrierkassensicherheitsverordnung (kurz: RKSV). Die hier getroffenen Aussagen sind rein als praktische Hinweise zu sehen, die wir unseren Kunden zur Verfügung stellen möchen. Diese Seite wird regelmäßig oder zu gegebenen Anlässen mit neuen Informationen erweitert.

Wir übernehmen keine Gewähr auf Vollständigkeit der gesetzlich vorgeschriebenen Aktionen, die von Registrierkassenanwendern zu setzen sind.


Nullbeleg zum Monatswechsel erstellen:


Jahresbeleg an das Finanzamt übermitteln:


Nullbelege müssen auf jedem einzelnen Rechner erstellt werden, der als Registrierkasse funktioniert.


Kontrolle der Umsatzdaten und Nachdrucken von Nullbelegen:

Hier finden Sie weitere Hinweise zum Arbeiten mit dem Programm und eine detaillierte Anleitung, wie Sie Nullbelege jederzeit nachdrucken können.



Sicherungskopie erstellen (mindestens alle drei Monate)




Bitte um Übermittlung von Fragen zu dieser Seite per E-Mail-Nachricht. Damit die Anleitung, orientiert an den Fragen, ausgebaut werden kann.

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Erstellt von Andreas Neumayr. Zuletzt geändert von Michael Neumayr am 05.01.2021.